– Klären der Aufgabenstellung auf Grundlage der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers
– Ortsbesichtigung
– Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf
– Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
– Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
Leistungsphase 2: Vorplanung
– Analysieren der Grundlagen
– Abstimmen der Zielvorstellungen, Hinweisen auf Zielkonflikte
– Erarbeiten der Vorplanung, Untersuchen, Darstellen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen, zeichnerische Darstellung und Bewertung von maßgeblichen Zusammenhängen
– Klären und Erläutern der wesentlichen städtebaulichen, gestalterischen, funktionalen, technischen, bauphysikalischen, wirtschaftlichen, energiewirtschaftlichen und landschaftsökologischen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen
– Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen fachlich Beteiligten sowie Koordinieren und Integrieren der Leistungen anderer
– Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit
– Kostenschätzung nach DIN 276, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen
– Erstellen eines Terminplans mit den wesentlichen Vorgängen des Planungs- und Bauablaufs
– Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
Leistungsphase 3: Entwurfsplanung
– Erarbeiten der Entwurfsplanung auf Grundlage der Vorplanung (Durcharbeiten des Planungskonzepts)
– Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen fachlich Beteiligten sowie Koordinieren und Integrieren der Leistungen anderer
– Objektbeschreibung / Baubeschreibung
– Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit
– Kostenberechnung nach DIN 276, Vergleich mit der Kostenschätzung
– Fortschreiben des Terminplans
– Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung
– Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden
– Einreichen der Vorlagen
– Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen
Leistungsphase 5: Ausführungsplanung
– Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4
– Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen fachlich Beteiligten sowie Koordinieren und Integrieren der Leistungen anderer
– Fortschreiben des Terminplans
– Fortschreiben der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse
Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe
– Aufstellen eines Vergabeterminplans
– Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen
– Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten
– Ermitteln der Kosten auf der Grundlage vom Planer bepreister Leistungsverzeichnisse
– Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung
– Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche
Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe
– Koordinieren der Vergaben der Fachplaner
– Einholen von Angeboten
– Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen
– Prüfen und Werten von Angeboten zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen
– Führen von Bietergesprächen
– Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens
– Zusammenstellen der Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche
Leistungsphase 8: Objektüberwachung und Dokumentation
– Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung, den Verträgen, den Ausführungsplänen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik
– Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm)
– Dokumentation des Bauablaufs (z. B. Bautagebuch)
– Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen
– Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse mit der Auftragssumme
– Kostenkontrolle
– Mitwirken bei der behördlichen Abnahme
– Organisation der Abnahme der Bauleistungen, Feststellung der Mängel
– Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche
– Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel
– Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen und Berechnungen des Objekts
Leistungsphase 9: Objektbetreuung
– Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel
– Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen
– Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen


