Leistungen

architektur & baugenehmigung (hoai 1–9)
Wir begleiten Ihr Vorhaben von der ersten Skize bis zur Schlüsselübergabe. Unser Büro deckt das volle Spektrum der Leistungsphasen nach HOAI ab. Ob privates Wohnhaus oder komplexes öffentliches Gebäude: Wir übernehmen die gesamte Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Bauantrag) sowie alle notwendigen Abstimmungen mit den Behörden. Wir sorgen dafür, dass Ihre Vision auf einem rechtlich sicheren Fundament steht.
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interior design & raumkonzepte

Architektur endet für uns nicht an der Fassade. Wir gestalten exklusive Innenräume, die Ästhetik und Funktion in Einklang bringen. Unser Interior Design umfasst detaillierte Material- und Lichtkonzepte sowie eine präzise Raumplanung für private Residenzen und repräsentative öffentliche Bauten. Wir schaffen Atmosphären, die den Charakter des Gebäudes widerspiegeln und einen bleibenden Wert schaffen.

sanierung & technische standards (din/vob)

Die Revitalisierung von Baudenkmälern und Bestandsgebäuden erfordert höchste Präzision. Unsere Planung erfolgt konsequent nach den geltenden DIN-Normen und aktuellen Bauvorschriften. Bei der Ausschreibung und Vergabe setzen wir auf die VOB, um Ihnen maximale Rechtssicherheit und Kostentransparenz zu garantieren. Wir machen historische Substanz fit für die Zukunft – technisch einwandfrei und rechtssicher.

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Architektur & Innenarchitektur: Leistungsphasen nach HOAI

Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung
– Klären der Aufgabenstellung auf Grundlage der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers
– Ortsbesichtigung
– Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf
– Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
– Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse


Leistungsphase 2: Vorplanung
– Analysieren der Grundlagen
– Abstimmen der Zielvorstellungen, Hinweisen auf Zielkonflikte
– Erarbeiten der Vorplanung, Untersuchen, Darstellen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen, zeichnerische Darstellung und Bewertung von maßgeblichen Zusammenhängen
– Klären und Erläutern der wesentlichen städtebaulichen, gestalterischen, funktionalen, technischen, bauphysikalischen, wirtschaftlichen, energiewirtschaftlichen und landschaftsökologischen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen
– Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen fachlich Beteiligten sowie Koordinieren und Integrieren der Leistungen anderer
– Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit
– Kostenschätzung nach DIN 276, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen
– Erstellen eines Terminplans mit den wesentlichen Vorgängen des Planungs- und Bauablaufs
– Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse


Leistungsphase 3: Entwurfsplanung
– Erarbeiten der Entwurfsplanung auf Grundlage der Vorplanung (Durcharbeiten des Planungskonzepts)
– Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen fachlich Beteiligten sowie Koordinieren und Integrieren der Leistungen anderer
– Objektbeschreibung / Baubeschreibung
– Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit
– Kostenberechnung nach DIN 276, Vergleich mit der Kostenschätzung
– Fortschreiben des Terminplans
– Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse


Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung
– Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden
– Einreichen der Vorlagen
– Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen


Leistungsphase 5: Ausführungsplanung
– Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4
– Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen fachlich Beteiligten sowie Koordinieren und Integrieren der Leistungen anderer
– Fortschreiben des Terminplans
– Fortschreiben der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse


Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe
– Aufstellen eines Vergabeterminplans
– Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen
– Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten
– Ermitteln der Kosten auf der Grundlage vom Planer bepreister Leistungsverzeichnisse
– Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung
– Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche


Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe
– Koordinieren der Vergaben der Fachplaner
– Einholen von Angeboten
– Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen
– Prüfen und Werten von Angeboten zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen
– Führen von Bietergesprächen
– Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens
– Zusammenstellen der Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche


Leistungsphase 8: Objektüberwachung und Dokumentation
– Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung, den Verträgen, den Ausführungsplänen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik
– Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm)
– Dokumentation des Bauablaufs (z. B. Bautagebuch)
– Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen
– Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse mit der Auftragssumme
– Kostenkontrolle
– Mitwirken bei der behördlichen Abnahme
– Organisation der Abnahme der Bauleistungen, Feststellung der Mängel
– Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche
– Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel
– Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen und Berechnungen des Objekts


Leistungsphase 9: Objektbetreuung
– Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel
– Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen
– Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen